AlpineWild

Rechtsrahmen

Wer muss die Natur wie lange nachweisen?

Sechs Regelwerke verpflichten in Österreich und Deutschland dazu, den Zustand einer Fläche über lange Zeiträume zu belegen. Sie stammen aus unterschiedlichen Quellen — nationales Naturschutzrecht, EU-Richtlinien, Bescheidauflagen, Berichtsstandards — und verlangen im Kern dasselbe: wiederholbare Daten, die jemand Drittes nachprüfen kann.

Deutschlandi. d. R. bis 25 Jahre

Ökokonto

Unterhaltung und Kontrolle der Kompensationsfläche bis zum Erreichen des Zielzustands

Verpflichtet
Verursacher oder Rechtsnachfolger, Ökokonto-Betreiber

Details ansehen

EU / Österreich / Deutschlandunbefristet

Natura 2000

Dauerhafte Überwachung des Erhaltungszustands von Lebensraumtypen und Arten

Verpflichtet
Mitgliedstaaten, Schutzgebietsverwaltungen, Flächenbewirtschafter

Details ansehen

Österreichlaut Bescheid, keine gesetzliche Frist

UVP-Auflagen

Überwachungsmaßnahmen, Mess- und Berichtspflichten laut Genehmigungsbescheid

Verpflichtet
Projektwerber: Energieversorger, Bahn, Straße, Wasserkraft

Details ansehen

EUlaufend bis 2050

EU-Renaturierung

Überwachung des Zustands wiederhergestellter Ökosysteme und Fortschrittsberichte

Verpflichtet
Mitgliedstaaten, mittelbar Flächeneigentümer und Bewirtschafter

Details ansehen

EUab Geschäftsjahr 2027

CSRD / ESRS E4

Kennzahlen zu Biodiversität, Ökosystemen und Standorten in Schutzgebietsnähe

Verpflichtet
Unternehmen über 450 Mio. € Umsatz und 1.000 Beschäftigten

Details ansehen

freiwilliger Markt20–100 Jahre

Verra & TNFD

Wiederholbare Bestandsdaten über die Projektlaufzeit, prüfbar durch eine VVB

Verpflichtet
Projektentwickler, Flächeneigentümer, Unternehmen mit Naturzielen

Details ansehen

Unsicher, welche Pflicht auf Ihrer Fläche liegt?

Das ist der Normalfall — auf vielen Flächen greifen mehrere Regelwerke gleichzeitig, und die Auflage steht im Bescheid, nicht im Gesetz. Schicken Sie uns die Eckdaten, wir ordnen es ein.

Fläche prüfen lassen